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Erbrecht
Weiße-Lilie, © Prisma
Hier finden Sie Informationen zum deutschen Erbscheinverfahren, zur Erbausschlagung in Deutschland sowie zum Erbrecht in Schweden.
Nachlassangelegenheiten
Wer im Falle des Todes eines Angehörigen erbt, unterscheidet sich zwischen Deutschland und Schweden. Aber auch das Verfahren der Abwicklung des Nachlasses ist anders.
Welches Recht und welches Verfahren Anwendung findet, hängt auch davon ab, ob sich der Todesfall vor oder nach dem 17.08.2015 (Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung) ereignet hat. Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zum Thema Nachlassangelegenheiten unten. Dieses Merkblatt ist auch auf Schwedisch verfügbar.
Wenn deutsches Recht in einem Erbfall Anwendung findet, ist es wichtig zu wissen, dass auch Schulden vererbt werden können. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt „Erbausschlagung“ (auf Schwedisch „arvsavstående“).
Allgemeine Informationen zum deutschen Erbrecht finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesjustizministeriums. Diese kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Merkblätter und Formulare
Merkblatt - Nachlassangelegenheiten in Schweden & Deutschland