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Kinder deutscher Staatsangehöriger

Foto eines lachenden Babys

Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com

25.08.2023 - Artikel

Wie erhält unser in Schweden geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit? Informationen hierzu finden Sie hier.

Kinder deutscher Staatsangehöriger

Wir sind Deutsche – wie erhält unser in Schweden geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Das Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutsch ist und dieser Elternteil vor dem Jahr 2000 geboren ist.

Sie können für Ihr Kind einen deutschen Pass beantragen. Hinweise zum Verfahren, den vorzulegenden Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie hier: www.stockholm.diplo.de/pass

Sie können daneben für Ihr Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Informationen zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt „Geburt eines deutschen Kindes in Schweden“ auf unserer Seite zum Familienrecht hier: www.stockholm.diplo.de/geburt

Für weitere Auskünfte können Sie jederzeit Ihre Auslandsvertretung kontaktieren.

Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern

(§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)

Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.

Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im deutschen Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispielfall:

Eine Deutsche, die im Jahr 2000 während eines berufsbedingten Auslandsaufenthalts ihrer Eltern in Spanien geboren wurde, lebt mit ihrem schwedischen Ehemann in Schweden. Dort kommt 2023 ihr Sohn zur Welt und erwirbt automatisch die schwedische Staatsangehörigkeit.

Damit das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, müssen die Eltern beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung innerhalb eines Jahres nach der Geburt einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen. Wenn der Antrag fristgerecht und vollständig gestellt wird, kann dem Kind auf Antrag ein deutscher Pass ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung sind alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.

Merkblatt – Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

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