Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visa-
bescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorge-
sehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen,
bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für
nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrations-
verfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt,
die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa
bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Warte-
zeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig
gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des
Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstver-
ständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung
eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur
Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslands-
portal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur
Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der
Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern
und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.