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Pass und Personalausweis
Wo kann ich einen Reisepass oder Personalausweis beantragen?
Ausweisdokumente können in Schweden nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Botschaft in Stockholm oder bei dem deutschen Honorarkonsul in Göteburg beantragt werden.
Bei der Botschaft in Stockholm erfolgt die Terminvergabe ausschließlich über ein online-System.
Für die Beantragung in Göteborg kontaktieren Sie bitte den Honorarkonsul zwecks Terminvereinbarung vorab: Kontaktdaten Honorarkonsul
Informationen zu den für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen finden Sie hier:
Merkblatt - Personalausweisantrag
Merkblatt - Passantrag für Minderjährige
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bevor Sie einen Termin buchen, alle unten auf den Merkblättern genannten relevanten Unterlagen vorliegen haben. Sollte sich Ihr Name seit der letzten Passbeantragung geändert haben, lesen Sie bitte zunächst unsere Hinweise zum Namensrecht durch, da ggf. eine Namenserklärung notwendig ist, die separat gebucht werden muss und nicht beim Passtermin vorgenommen werden kann.
Bitte beachten Sie auch, dass nur ein Termin für eine Person und eine Kategorie gebucht werden kann, d.h. wenn Sie z.B. einen Paß und einen Personalausweis benötigen, müssen Sie zwei Termine buchen. Auch Familien benötigen pro Familienmitglied und Ausweisdokument je einen Termin.
Wir haben zwei Buchungskategorien. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in der richtigen Kategorie buchen, da falsch vorgenommene Buchungen dazu führen, dass der Antrag nicht entgegengenommen werden kann.
- Pass/Personalausweis: Bitte buchen Sie in dieser Kategorie, wenn Sie bereits in Besitz eines deutschen Ausweisdokuments sind oder waren und dieses Dokument auch vorzeigen können.
- Erstpaß/ Minderjährige: Bitte buchen Sie in dieser Kategorie, wenn Sie oder ihr Kind noch nie ein deutsches Ausweisdokument besessen haben. Die Namensführung und die deutsche Staatsangehörigkeit müssen feststehen.
Zum Terminvergabesystem geht es hier.
Weitere Informationen
Bitte setzen Sie sich zunächst per E-Mail (info@stockholm.diplo.de) mit uns in Verbindung, wenn Sie erstmalig ein deutsches Ausweisdokument für sich oder für ein Kind beantragen möchten.
Ein in Schweden registrierter Name ist nicht immer im deutschen Rechtsbereich wirksam.
Zur besseren Beurteilung der Rechtslage bitten wir zunächst um Ausfüllen des nachfolgenden Formulars:
Fragebogen zur Vorabprüfung der Namensführung bei Erstpassanträgen
Wenn sich Ihr Name seit der letzten Antragstellung geändert hat, beachten Sie bitte die Hinweise auf den folgenden Webseiten https://stockholm.diplo.de/se-de/service/04-Familienangelegenheiten.
Zwecks Terminvergabe zur Pass- und Personalausweisantragstellung über den Honorarkonsul in Göteborg kontaktieren Sie bitte folgende Telefonnummer: 0721-55 58 45.
Merkblatt - Pass- und Personalausweisantrag über Honorarkonsul in Göteborg
Für Wohnortänderungen beachten Sie bitte folgendes Merkblatt:
Merkblatt - Wohnortänderung im Pass
Antragsformulare gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Bitte nutzen Sie die folgenden Antragsformulare für die Beantragung von Pässen, Personalausweisen oder für die Änderung Ihres Wohnortes. Sollten Sie die schwedische Version benötigen, nutzen Sie bitte die Formulare auf der schwedischen Seite.
Antragsformular - Erwachsene (deutsch)
Antragsformular - Minderjährige
Antragsformular - Wohnortänderung im Pass
Weitere Informationen zum Personalausweis: Personalausweisportal