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Schwedische Staatsangehörigkeit

doppelte-Staatsangehörigkeit

doppelte-Staatsangehörigkeit, © Botschaft Stockholm

26.02.2018 - Artikel

Wir sind Deutsche und wollen Schweden werden. Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich? Informationen finden Sie hier.

Schwedische Staatsangehörigkeit

Wir sind Deutsche und wollen Schweden werden. Worauf müssen wir achten?

Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die sich in Schweden einbürgern lassen, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Der Erwerb der schwedischen Staatsangehörigkeit nach dem 28.08.2007 hat also keinen Einfluss auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind dann deutsch-schwedischer Doppelstaater und müssen künftig bei der Passbeantragung nachweisen, wie und wann Sie Schweden geworden sind. Bitte bewahren Sie daher alle Unterlagen in dem Zusammenhang sorgsam auf.

Zu den Möglichkeiten des Erwerbs der schwedischen Staatsangehörigkeit kann die Botschaft keine Auskunft geben. Dazu berät Sie das schwedische Migrationsamt (Migrationsverket). Informationen finden Sie hier:

Migrationsverket - Bli svensk medborgare

bzw. auf Englisch unter:

Migrationsverket - Becoming a Swedish citizen

Doppelte Staatsangehörigkeit?

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des Auswärtigen Amtes zur Passpflicht:

„Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

- die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass,

- die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates erfolgen kann.“

Mehr Informationen diesbezüglich finden Sie unter dem folgenden Link:

Auswärtiges Amt - Passpflicht

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