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Rente und Lebensbescheinigung

Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com
Informationen zum Thema Rente und Lebensbescheinigung finden Sie hier.
Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen zum Weiterbezug einer deutschen Rente sind für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wohnsitz in Schweden nicht mehr nötig, da die Daten von den Rentenversicherern direkt bei den schwedischen Behörden abgefragt werden. Das gilt mittlerweile auch für viele Empfänger von Entschädigungsleistungen.
Eine Lebensbescheinigung müssen Sie daher nur noch vorlegen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Dafür müssen Sie nicht zur Botschaft kommen. Es werden auch die Bestätigungen von schwedischen Behörden (Pensionsmyndigheten, Skatteverket, Notarius Publicus, Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizei, etc.) aber auch Banken, Krankenhäuser und Pfarrämter/ Rabbinate in Deutschland akzeptiert. Bitte legen Sie dazu Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (nationellt ID-kort) bei den schwedischen Behörden vor. Bitte beachten Sie, dass der schwedische Führerschein in der Regel nicht ausreichend ist.
Lebensbescheinigungen deutscher Wiedergutmachungsämter, sofern nötig, können direkt nach erfolgter Bescheinigung durch eine zugelassene Stelle (Pensionsmyndigheten, Skatteverket, Notarius Publicus, Gemeinden etc.) nach Deutschland zurückgeschickt werden. Einer „Überbeglaubigung“ durch die Botschaft bedarf es nicht.
Rentenbesteuerung
Seit dem 01.01.2005 sind deutsche Renten zu einem gewissen Anteil in Deutschland zu versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung informiert hierzu in einer Broschüre:
Link: Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht
Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt.
Merkblatt - Besteuerung deutscher Renten
Für Fragen bezüglich Ihrer Rente, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid oder unter: