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Rente und Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Senior couple in smart casual taking a walk, © colourbox.com

17.05.2024 - Artikel

Informationen zum Thema Rente und Lebensbescheinigung finden Sie hier.

Lebensbescheinigungen

Lebensbescheinigungen zum Weiterbezug einer deutschen Rente sind für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wohnsitz in Schweden nicht mehr nötig, da die Daten von den Rentenversicherern direkt bei den schwedischen Behörden abgefragt werden. Das gilt mittlerweile auch für viele Empfänger von Entschädigungsleistungen.

Eine Lebensbescheinigung müssen Sie daher nur noch vorlegen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Dafür müssen Sie nicht zur Botschaft kommen.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens. Nähere Informationen zu beiden Verfahren:

Formblatt Lebensbescheinigung (LB)

Digitaler Lebensnachweis (DLN)

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR-Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Daneben werden wie bisher auch auch die Bestätigungen von schwedischen Behörden (Pensionsmyndigheten, Skatteverket, Notarius Publicus, Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizei, etc.) aber auch Banken, Krankenhäuser und Pfarrämter/ Rabbinate in Deutschland akzeptiert. Bitte legen Sie dazu Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (nationellt ID-kort) bei den schwedischen Behörden vor. Bitte beachten Sie, dass der schwedische Führerschein in der Regel nicht ausreichend ist.

Lebensbescheinigungen deutscher Wiedergutmachungsämter, sofern nötig, können direkt nach erfolgter Bescheinigung durch eine zugelassene Stelle (Pensionsmyndigheten, Skatteverket, Notarius Publicus, Gemeinden etc.) nach Deutschland zurückgeschickt werden. Einer „Überbeglaubigung“ durch die Botschaft bedarf es nicht.

Rentenbesteuerung

Seit dem 01.01.2005 sind deutsche Renten zu einem gewissen Anteil in Deutschland zu versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung informiert hierzu in einer Broschüre:

Link: Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht

Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt.

Merkblatt - Besteuerung deutscher Renten

Für Fragen bezüglich Ihrer Rente, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenversicherung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid oder unter:

Link - Kontakt Deutsche Rentenversicherung

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