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Wiedergutmachung

Alter Mann mit Gehstock in den Händen

Alter Mann mit Gehstock in den Händen, © picture alliance

29.06.2021 - Artikel

Hier haben wir Informationen zum Thema Wiedergutmachungsleistungen gesammelt.

Entschädigung für NS-Unrecht

Allgemeine Informationen bezüglich Wiedergutmachung finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, unter dem folgenden Link:

Entschädigung für NS-Unrecht

Eine Broschüre zum Thema gibt es zum Herunterladen auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Mitteilung zu einer „Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte weiter!

Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem WDF erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200€ für 2021 und 2022 vor. Die Corona-Sonderzahlung muss per Brief beim Bundesfinanzministerium in Deutschland beantragt werden.

Einzelheiten zum Antrag und zur Berechtigung finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden sie sich bitte an die Botschaft.

Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten

Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten.

Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Nähere Informationen finden Sie hier.

Rentenleistung für Ghetto-Arbeiter

Informationen zum Erhalt von Renten aus einer Beschäftigung in einem Ghetto finden Sie unter dem folgenden Link:

ZRGB

Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder

Die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) und der Bund haben sich auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder geeinigt. Berechtigt ist, wer nach dem 31. Dezember 1927 geboren wurde und mindestens sechs Monate in einem Lager oder Ghetto gelebt hat, versteckt war oder unter falscher Identität die Verfolgung überleben konnte („Child survivor“). Betroffene Personen können eine einmalige Entschädigungszahlung von 2 500 Euro für die erlittene psychologische und medizinische Belastung bei der JCC beantragen.

Webseite der JCC

Wiedergutmachung

Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Weitere Informationen

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