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Wiedergutmachung
Alter Mann mit Gehstock in den Händen, © picture alliance
Hier haben wir Informationen zum Thema Wiedergutmachungsleistungen gesammelt.
Entschädigung für NS-Unrecht
Allgemeine Informationen bezüglich Wiedergutmachung finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, unter dem folgenden Link:
Eine Broschüre zum Thema gibt es zum Herunterladen auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten
Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten.
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Nähere Informationen finden Sie hier.
Rentenleistung für Ghetto-Arbeiter
Informationen zum Erhalt von Renten aus einer Beschäftigung in einem Ghetto finden Sie unter dem folgenden Link:
Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder
Die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) und der Bund haben sich auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder geeinigt. Berechtigt ist, wer nach dem 31. Dezember 1927 geboren wurde und mindestens sechs Monate in einem Lager oder Ghetto gelebt hat, versteckt war oder unter falscher Identität die Verfolgung überleben konnte („Child survivor“). Betroffene Personen können eine einmalige Entschädigungszahlung von 2 500 Euro für die erlittene psychologische und medizinische Belastung bei der JCC beantragen.
Wiedergutmachung
Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Weitere Informationen