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Wiedergutmachung

Alter Mann mit Gehstock in den Händen, © picture alliance
Hier haben wir Informationen zum Thema Wiedergutmachungsleistungen gesammelt.
Entschädigung für NS-Unrecht
Allgemeine Informationen bezüglich Wiedergutmachung finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, unter dem folgenden Link:
Eine Broschüre zum Thema gibt es zum Herunterladen auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums:
Rentenleistung für Ghetto-Arbeiter
Informationen zum Erhalt von Renten aus einer Beschäftigung in einem Ghetto finden Sie unter dem folgenden Link:
Anerkennungsleistung für Zwangsarbeiter
Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit von einer ausländischen Macht herangezogen wurden, können auf Antrag einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 € erhalten.
Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt zu stellen. Nähere Informationen finden Sie auf deren Homepage unter:
Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder
Die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) und der Bund haben sich auf Entschädigungszahlungen für Holocaust-Überlebende Kinder geeinigt. Berechtigt ist, wer nach dem 31. Dezember 1927 geboren wurde und mindestens sechs Monate in einem Lager oder Ghetto gelebt hat, versteckt war oder unter falscher Identität die Verfolgung überleben konnte („Child survivor“). Betroffene Personen können eine einmalige Entschädigungszahlung von 2 500 Euro für die erlittene psychologische und medizinische Belastung bei der JCC beantragen.