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Festnahme in Schweden

23.12.2024 - FAQ

Festnahme in Schweden:

Es ist nachvollziehbar, dass die Inhaftierung eines Angehörigen zu Angst und Sorgen um die Person führt. Ausländer werden in Schweden aber oft schon beim Verdacht geringer Straftaten inhaftiert. Haft muss deshalb nicht bedeuten, dass dem Betroffenen eine besonders schwere Tat vorgeworfen wird.

Deutsche, die in Schweden festgenommen werden, haben das Recht, ihre Botschaft zu kontaktieren. Nur wenn der Betroffene diese Kontaktaufnahme verlangt, erhält die Botschaft von schwedischen Behörden Informationen über die Festnahme. Ohne sein Einverständnis kann die deutsche Botschaft nicht unterstützend tätig werden.

Inhaftierte haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger sowie, wenn erforderlich, einen Dolmetscher.

FAQ zu Haftfällen/Strafverfolgung in Schweden

FAQ

Wird eine Person in Schweden bei der Begehung einer Straftat angetroffen, kann sie für maximal 72 Stunden vorläufig in Haft genommen werden. Wenn die schwedischen Behörden dann weitere Ermittlungen einleiten, kann diese Dauer durch einen Gerichtsbeschluss verlängert werden (sog. „Untersuchungshaft“ oder „Häktning“). Alternativ kann ein solcher Gerichtsbeschluss auf Haft auch unmittelbar erfolgen, wenn die Behörden auf anderem Wege von einer potenziellen Straftat erfahren haben.

Das Ermittlungsverfahren ist wörtlich zu verstehen: Es geht zunächst darum, einem Verdacht auf eine Tat nachzugehen. Wenn der Verdacht sich nicht bestätigt, wird das Verfahren eingestellt. Ein Ermittlungsverfahren sagt also nichts darüber, ob eine Person später auch verurteilt wird.

Beschuldigte können zwar grundsätzlich während eines Ermittlungsverfahrens auf freiem Fuß bleiben. Sie werden nur in Haft genommen, wenn es besondere Gründe dafür gibt. Ausländer werden in Schweden aber oft schon beim Verdacht geringer Straftaten inhaftiert. Es wird bei Ausländern ohne Wohnsitz in Schweden in der Regel angenommen, sie könnten in ihr Heimatland fliehen und sich dadurch einem späteren Gerichtsverfahren entziehen. Deshalb kann es auch bei kleineren Straftaten passieren, dass Ausländer in Untersuchungshaft sitzen.

Schweden hat verschiedene internationale Abkommen unterzeichnet, die sicherstellen, dass Beschuldigte bestimmte Rechte haben und das Verfahren fair und nach den Regeln eines Rechtsstaats abläuft. Wenn Deutsche in Schweden festgenommen werden, haben sie ähnliche Rechte wie bei einer Festnahme in Deutschland.

Beschuldigte haben zunächst das Recht, zu erfahren, welcher Vorwurf zur Last gelegt wird. Man wird auch über sein Recht zu Schweigen belehrt, sowie über die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit Angehörigen und der Deutschen Botschaft.

Außerdem haben Beschuldigte das Recht auf einen Pflichtverteidiger, den der schwedische Staat zur Seite stellt. Beschuldigte werden also nie ohne Anwalt in Haft sein. Alternativ kann man auch auf eigene Kosten einen Anwalt seiner Wahl beantragen. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte finden Sie hier: www.stockholm.diplo.de/anwalt. Wenn Sie als Angehöriger Kontakt aufnehmen möchten, sollte erster Ansprechpartner deshalb der Pflichtverteidiger des Beschuldigten sein. Wer dies ist, können Sie nur direkt vom Inhaftierten erfahren. Die Botschaft wird auch darüber nicht informiert.

Wenn Beschuldigte die schwedische Sprache nicht mächtig sind, wird ein Dolmetscher zur Seite gestellt, zum Beispiel für Anhörungen oder Gerichtsverhandlungen. Es gibt auch Regeln, die sicherstellen, dass Beschuldigte Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen besonderen Bedürfnissen haben.

Ein Besuch in der Untersuchungshaft ist zwar grundsätzlich, aber nicht immer möglich, da die Regeln in Schweden streng sind und davon abhängen, um was für eine Tat es geht.

In Schweden gilt seit 2019 der sog. „Secrecy Act“. Danach geben die schwedischen Behörden während laufender Ermittlungen keine Informationen über den Fall heraus, weder an Angehörige, andere Behörden noch an die Öffentlichkeit. Diese Regel schützt sowohl Beschuldigte als auch den Ermittlungsprozess. Das heißt: Grundsätzlich erhält auch die Botschaft keine Informationen darüber, wie es der Person geht oder was ihr vorgeworfen wird.

Eine Ausnahme gilt wie oben beschrieben nur, wenn Beschuldigte ausdrücklich verlangen bzw. zustimmen, dass die Informationen an die Botschaft weitergegeben werden. Für den – häufigen – Fall, dass Beschuldigte nur einer Kontaktaufnahme mit den Angehörigen zugestimmt haben und Sie sich nun als Angehörige bei uns melden, hat die Botschaft deshalb keine Einflussmöglichkeit. In diesem Fall sollten die Angehörigen den Betroffenen darauf hinweisen, dass den schwedischen Behörden sein Einverständnis erteilt werden muss, damit die Botschaft unterstützend tätig werden kann. Insbesondere besteht die verbreitete Fehlannahme, eine Information der Botschaft könne für Beschuldigte negative Folgen auch in Deutschland haben. Das ist in der Regel nicht der Fall.

Inhaftierte können nicht direkt kontaktiert werden, weder per E-Mail noch Telefonanruf o.Ä.

Liegt keine Kontaktaufnahme vonseiten des Inhaftierten mit Angehörigen oder Botschaft vor, gibt es deshalb allein die Möglichkeit, der Person einen Brief zu schreiben. Das ist nur mittelbar über die Hauptverwaltung der schwedischen Strafvollzugs- und Bewährungshilfe (huvudkontoret för kriminalvården i Sverige) möglich, an die der Brief deshalb adressiert sein sollte (Adresse: Kriminalvården, Journalarkivet, 601 80 Norrköping). Auf dem Brief sollten der Name des Inhaftierten und das Geburtsdatum stehen, darüber hinaus soweit bekannt die konkrete Haftanstalt sowie falls vorhanden die schwedische Personennummer des Inhaftierten. Die Briefe können von den schwedischen Behörden geöffnet und überprüft werden.

Außerdem können Personen in Untersuchungshaft in manchen Fällen eine Telefonerlaubnis bekommen. Nach Erteilung einer entsprechenden Zustimmung Ihrerseits kann die Person Sie dann anrufen.

Alle Infos gibt es hier: https://www.kriminalvarden.se/for-familj-och-vanner/telefon-och-brev/.

Im Fall einer Verurteilung ist eine Kontaktaufnahme der Beschuldigten mit der Botschaft weiterhin möglich, wenn gewünscht. Insbesondere sind die Restriktionen dann nicht mehr so streng. Auch Besuche sind möglich.

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