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Festnahme in Schweden
Festnahme in Schweden:
Es ist nachvollziehbar, dass die Inhaftierung eines Angehörigen zu Angst und Sorgen um die Person führt. Ausländer werden in Schweden aber oft schon beim Verdacht geringer Straftaten inhaftiert. Haft muss deshalb nicht bedeuten, dass dem Betroffenen eine besonders schwere Tat vorgeworfen wird.
Deutsche, die in Schweden festgenommen werden, haben das Recht, ihre Botschaft zu kontaktieren. Nur wenn der Betroffene diese Kontaktaufnahme verlangt, erhält die Botschaft von schwedischen Behörden Informationen über die Festnahme. Ohne sein Einverständnis kann die deutsche Botschaft nicht unterstützend tätig werden.
Inhaftierte haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger sowie, wenn erforderlich, einen Dolmetscher.
FAQ zu Haftfällen/Strafverfolgung in Schweden