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Nachzug enger Familienangehöriger zum subsidiär Schutzberechtigten

Dos niños en un campo de refugiados sirios

Campo de refugiados sirios, © IMAGESLIVE via ZUMA Wire

19.07.2018 - Artikel

Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:


Link zur Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts

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