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Kinder deutscher Staatsangehöriger

Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com
Wie erhält unser in Schweden geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit? Informationen hierzu finden Sie hier.
Kinder deutscher Staatsangehöriger
Wir sind Deutsche – wie erhält unser in Schweden geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
Das Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutsch ist und dieser Elternteil vor dem Jahr 2000 geboren ist.
Sie können für Ihr Kind einen deutschen Pass beantragen. Hinweise zum Verfahren, den vorzulegenden Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie hier: www.stockholm.diplo.de/pass
Sie können daneben für Ihr Kind auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen. Informationen zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt „Geburt eines deutschen Kindes in Schweden“ auf unserer Seite zum Familienrecht hier: www.stockholm.diplo.de/geburt
Für weitere Auskünfte können Sie jederzeit Ihre Auslandsvertretung kontaktieren.
Nichterwerb der Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland
NEU: Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.
Näheres: siehe anl. Merkblatt