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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Ich bin deutsch-schwedischer Doppelstaater und möchte meine deutsche Staatsangehörigkeit ablegen. Was muss ich tun?
Wer nachweislich über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügt, kann auf seine Deutsche verzichten. Das Antragsformular finden Sie unten.
Über Ihren Antrag auf Verzicht entscheidet das Bundesverwaltungsamt nach Prüfung. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erforderlich. Zur Vorsprache bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Deutscher Reisepass oder Personalausweis
- Schwedischer Reisepass
- Bescheinigung über den Erwerb der schwedischen Staatsangehörigkeit („Bevis om svenskt medborgarskap“)
- Ihre Geburtsurkunde
- Eine vollständig ausgefüllte Verzichtserklärung
Für einen Termin zur Vorsprache in der Botschaft nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Kontakt auf. Bitte „Kontakt Konsularabteilung: Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“ als Adressaten wählen.
Weitere Informationen bezüglich des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter folgendem Link: