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Übersetzungen
Bild-uebers, © Botschaft Stockholm
Informationen zu Übersetzung und Dolmetscherleistung in Schweden finden Sie hier.
Grundsätzlich sollen Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden in deutscher Sprache eingereicht werden, wenn diese nicht ursprünglich auf Deutsch verfasst sind. Die Botschaft kann Ihnen bei der Übersetzung von Dokumenten nicht behilflich sein.
Übersetzungen zur Vorlage bei deutschen Behörden/Gerichten sollen durch beeidigte Übersetzer gefertigt werden. Eine Liste von Übersetzern in Deutschland ist unter www.justiz-dolmetscher.de einsehbar, wo Sie auch Dolmetscher für mündliche Übersetzungen finden.
Übersetzer in Schweden können Sie über die Webseite von „Kammarkollegiet“ finden unter www.kammarkollegiet.se/oversattare bzw. auf Englisch unter https://www.kammarkollegiet.se/engelska/start/all-services/translator/sdg/search-translator.
Bitte beachten Sie, dass die bei Kammarkollegiet geprüften Übersetzer und Dolmetscher nur für Übersetzungen in die oder von der schwedischen Sprache geprüft sind. Für Übersetzungen zwischen Drittsprachen (z.B. Englisch) und Deutsch müssen Sie einen in Deutschland beeidigten Übersetzer beauftragen.