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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Callcenter, © dpa-Zentralbild
Nützliche Hinweise, Telefonnummern und Links für Deutsche, die in Schweden in eine Notlage geraten sind, einen Unfall hatten oder bestohlen wurden.
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, können Sie während der Öffnungszeiten der Botschaft (montags bis donnerstags von 08:00-16:00 Uhr und freitags von 08:00-14:30 Uhr) unter der Telefonnummer 08-670 15 00 anrufen und werden dann mit der Konsularabteilung verbunden.
In Notfällen ist ein Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Öffnungszeiten (aber nicht zwischen 24:00 und 08:00 Uhr) unter der folgenden Telefonnummer – auch per SMS – erreichbar:
070-852 94 20 (aus Deutschland: 0046-70-852 94 20)
Bitte beachten Sie: Während der regulären Öffnungszeiten der Botschaft ist der Bereitschaftsdienst nicht erreichbar bzw. zuständig!
Bitte beachten Sie auch, dass die Hilfsmöglichkeiten für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des Bereitschaftsdienstes abends und am Wochenende sehr eingeschränkt sind. Bitte kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst nur dann, wenn Sie in einer tatsächlichen Notlage sind (z.B. keine Visaangelegenheiten) und eine Lösung Ihres Problems nicht bis zum nächsten Arbeitstag aufgeschoben werden kann.
Den schwedischen Notruf erreichen Sie unter 112.
Die schwedische Polizei erreichen Sie rund um die Uhr unter:
114 14 (aus dem Ausland: 0046-77-114 14 00)
Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie generelle Infos zu Notfällen, Leistungsumfang der Auslandsvertretungen etc. :
Link - Auswärtiges Amt - Notfälle
Ausführlichere Hinweise und Informationen zu Hilfe in Notfällen finden Sie in dem Merkblatt unten:
Merkblatt - Hinweise für Notfälle
Geld- oder Passverlust
Diebstahl / Verlust von Ausweisdokumenten
Bitte melden Sie den Verlust oder Diebstahl eines deutschen Ausweispapiers (Reisepass/Personalausweis) zunächst der schwedischen Polizei und erbitten einen Ausdruck der Anzeige.
Die Ausstellung eines Ersatzdokuments (Reiseausweis als Passersatz) kommt in der Regel nur während der Dienstzeiten der Botschaft in Betracht.
Neben einer Ausstellung in Stockholm ist auch die Ausstellung durch unsere Honorarkonsulin in Uddevalla und unseren Honorarkonsuln in Kalmar, Malmö und Visby möglich.
Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, sollte diese so schnell wie möglich gesperrt werden. Den 24-Stunden-Sperrnotruf erreichen Sie auch aus dem Ausland unter:
0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (beide gebührenpflichtig)
Bitte benennen Sie auf Anfrage Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Sperrkennwort (im PIN-Brief notiert). Um Missbrauch zu verhindern, sollte der Verlust jedes Ausweisdokumentes alsbald auch der ausstellenden Behörde gemeldet werden.
Geldverlust, Sperren von EC- und Kreditkarten
Bei Verlust Ihres Portemonnaies o.ä. kann die Botschaft nicht finanziell behilflich sein. Geldüberweisungen sind aber, durch Angehörige oder Freunde, in der Regel schnell und problemlos über Western Union möglich. Siehe dazu unser Merkblatt unten.
Merkblatt - Geldüberweisungen ins Ausland
Kontaktieren Sie am besten zuerst Ihre Hausbank, um Ihre Bankkarten sperren zu lassen. Einen 24-Stunden-Sperrnotruf für Ihre EC- und Kreditkarten erreichen Sie auch aus dem Ausland unter:
0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (beide gebührenpflichtig)
Krankheit/Unfall
Verkehrsunfall
Zeigen Sie bitte einen Verkehrsunfall beim nächsten Polizeirevier an und erbitten eine Kopie des Unfallprotokolls („polisanmälan om trafikolyckan“) mit allen erforderlichen Daten der am Unfall Beteiligten als Nachweis für Ihre Versicherung in Deutschland. Die Vertretung des ADAC in Schweden ist:
Motormännens Riksförbund
Fridhemsgatan 32
100 29 Stockholm
Telefon: 020-21 11 11 oder 020-91 11 11 (Notruf)
Telefonzeiten: Montag - Freitag 9:00 - 16:00 Uhr
Krankheit
Deutsche Touristen werden in Schweden aufgrund des EWR- und EU-Vertrags bei akuten Erkrankungen wie schwedische Staatsangehörige behandelt. Als Nachweis genügt ein deutscher Reisepass oder Personalausweis. Bei Akut-Notfällen erfolgt die Behandlung i.d.R. kostenlos. Ansonsten ist der in Schweden übliche Fixbetrag zwischen 100 und 400 SEK (je nach Behandlungsart) zu entrichten.
Zum Nachweis der deutschen Versicherung ist die europäische Krankversicherungskarte (Gesundheits-/Krankenkassenkarte mit blauer Rückseite) vorzulegen.
Privatversicherte müssen wie in Deutschland in Vorkasse treten.
Über die Webseite des schwedischen Gesundheitswesens und unter der Telefonnummer 1177 (aus dem Ausland: +46-771-11 77 00) können Sie Informationen (auf Englisch oder Schwedisch) zu medizinischen Einrichtungen in Schweden finden. Link:
Ärztliche Hilfe erhält man in der Hauptstadtregion u. a. bei den auf unserer Ärzteliste genannten Ärzten und den Krankenhäusern
- Danderyds Sjukhus, Norrtäljevägen, 182 88 Danderyd, Telefon: +46 8 123 550 00;
- Karolinska Sjukhuset, 171 76 Stockholm (Solna), Telefon: +46 8 517 700 00
Festnahme
Deutsche, die in Schweden festgenommen wurden, haben das Recht, ihre Botschaft zu kontaktieren, Art. 36 WÜK (schwedisch: „Wienkonventionen om konsulära förbindelser“). Die Botschaft erhält von schwedischen Behörden regelmäßig nur dann Informationen über die Festnahme, wenn der Festgenommene dies ausdrücklich verlangt.
Inhaftierte haben Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Zu Anhörungen, Gerichtsverhandlungen usw. wird ein Dolmetscher durch die schwedischen Behörden gestellt.
Inhaftierte haben darüber hinaus das Recht, auf eigene Kosten einen Anwalt ihrer Wahl zu beauftragen.
Eine Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte finden Sie hier: www.stockholm.diplo.de/anwalt.
Todesfall
Beerdigung
Wenn eine Person in Schweden stirbt, beauftragen Sie als Angehörige am besten ein schwedisches Bestattungsinstitut vor Ort in Schweden. Mit diesem besprechen Sie dann die Möglichkeiten der Bestattung vor Ort oder einer Überführung nach Deutschland sowie die damit verbundenen Formalitäten. Im Falle einer Überführung, benötigen Sie auch ein Bestattungsinstitut in Deutschland. Außerdem sind Unterlagen zur Überführung nötig, die durch die Botschaft in Stockholm ausgestellt werden. Für diese Unterlagen kontaktiert das Bestattungsinstitut die Botschaft am besten direkt per E-Mail über unser Kontaktformular.
Es gibt in Schweden eine große Auswahl an Bestattungsinstituten. Die größten Verbände mit Regionalbüros in ganz Schweden sind:
Name | Webseite | Telefonnummer | |
FONUS | https://www.fonus.se | 0046 771 87 00 87 | info@fonus.se |
SBF | http://begravningar.se | 0046 8 556 811 80 | info@begravningar.se |
Lavendla | https://lavendla.se | 0046 771 22 21 21 | info@lavendla.se |
Funera | https://funera.se | 0046 10 10 10 350 0046 761 71 53 42 |
kundtjanst@funera.se |
Fenix Begravning | https://fenixbegravning.se | 0046 10 884 83 83 | kund@fenixbegravning.se |
Wenn Sie selber suchen wollen, können Sie bei einer Internetsuche das schwedische Wort für Bestattungsinstitut „Begravningsbyrå“ und den Namen der Stadt, wo sich der Sterbefall ereignet hat, eingeben. Mit schwedischen Beerdigungsinstituten kann meist auf Englisch kommuniziert werden.
Nachlassabwicklung
Informationen zur Nachlassabwicklung in Schweden finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema Nachlassangelegenheiten auf unserer Homepage unter www.stockholm.diplo.de/erbrecht. Wenn der Verstorbene in Schweden seinen letzten Wohnsitz hatte, empfiehlt die Botschaft grundsätzlich, für die Nachlassabwicklung in Schweden einen Anwalt oder Juristen zu beauftragen. Es gibt z.B. viele Juristen oder kleinere Juristenbüros, die mit Bestattern oder Banken zusammenarbeiten. Fragen Sie bei dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Schweden oder bei der Bank des Verstorbenen. Auf unserer Homepage finden Sie auch eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten, von denen einige in Nachlasssachen tätig werden. Die Frist für die Einreichung des Nachlassverzeichnisses (bouppteckning) bei der schwedischen Steuerbehörde beträgt drei Monate. Das „bouppteckning“ ist der schwedische Nachweis über das Erbrecht. Die Anwaltsliste ist unter www.stockholm.diplo.de/anwalt abrufbar.
Sterbeurkunde
Wenn eine Nachbeurkundung des Sterbefalles in Deutschland gewünscht ist, kann dies beim Standesamt des Wohnortes des Verstorbenen beantragt werden. Sie erhalten dann eine deutsche Sterbeurkunde. War der Verstorbene nicht mehr in Deutschland gemeldet, ist das lokale Standesamt des Antragsberechtigten für die Nachbeurkundung zuständig. Dies kann für die weiteren Formalitäten in Deutschland nützlich sein. Mehr Informationen zu den Nachweisen eines Todesfalles in Schweden finden Sie unter Ziff. 4 in unserem Merkblatt „Das schwedische Personenstandswesen“, das unter www.stockholm.diplo.de/psw abrufbar ist.