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Pass und Personalausweis

Deutscher Reisepass, © picture alliance / Arco Images
Ab dem 01.01.2021 ausgestellte oder verlängerte Kinderreisepässe sind nur noch maximal ein Jahr gültig
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Kinderreisepässe ab dem 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeit von maximal einem Jahr ausgestellt werden oder verlängert werden.
Diese Regelung betrifft nicht Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2020 ausgestellt oder verlängert wurden. Diese bleiben bis zum Ablauf des in den Kinderreisepass eingetragenen Datums gültig.
Änderung der Gebühren bei Personalausweisen
Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises, dessen Inhaber das 24. Lebensjahr vollendet hat, bei der Botschaft werden zum 01.01.2021 von bisher 58,80 EUR auf 67,00 EUR angehoben.
Im Gegenzug entfallen ebenfalls zum 01.01.2021 sämtliche gesonderte Gebührensätze für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion, PIN-Änderung und eID-Entsperrung.
Passantrag während der Corona-Pandemie
Bei Reisen ins Ausland muss grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus.
Reisepässe und Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion können in Schweden persönlich bei der Botschaft in Stockholm nach Terminvereinbarung online beantragt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.