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Beglaubigungen

Foto eines Stempels

Beglaubigung, © colourbox

22.01.2022 - Artikel


Beglaubigung von Unterschriften

Einfache Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. auf Genehmigungserklärungen, Erbausschlagungserklärungen, Vollmachten) können problemlos durch schwedische Notare, sogenannte Notarius Publicus, vorgenommen werden. Sie finden eine Liste der Notare in Ihrer Region auf der Seite von Länsstyrelsen, siehe unten. Bitte erinnern Sie den Notar auch an die erforderliche Apostille, damit das Dokument von den deutschen Behörden (Nachlassgerichten, Grundbuchämtern etc.) anerkannt wird.

Aus Kapazitätsgründen werden diejenigen Unterschriftsbeglaubigungen vorrangig bearbeitet, die zwingend vor einer deutschen Auslandsvertretung vorgenommen werden müssen, wie z.B. Unterschriftsbeglaubigungen im Rahmen von Namenserklärungen und Anträgen auf Nachbeurkundungen von Geburt / Ehe.

Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen, Anträgen auf Europäische Nachlasszeugnisse sowie Vaterschaftsanerkennungen, wenn Mutter und Kind in Deutschland leben, setzen Sie sich bitte mit uns per Mail in Verbindung.


Merkblatt - Beglaubigung von Unterschriften

Das Merkblatt ist auch auf Schwedisch erhältlich:

Faktablad - Att bevittna underskrifter

Beglaubigung von Fotokopien

In Schweden können Kopien für deutsche Zwecke grundsätzlich durch einen Notarius Publicus beglaubigt werden. Einen Notarius Publicus finden Sie über das jeweilige Länsstyrelse Ihrer Region. Bitte klären Sie jedoch vorab mit der deutschen Behörde, in der das Dokument verwendet werden soll, ob dies dort akzeptiert wird und ob zusätzlich eine Apostille als Echtheitsbestätigung der schwedischen Behörden notwendig ist.
Kopien zur Vorlage bei schwedischen Behörden müssen grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt werden, oft reicht die s.g. vidimering, d.h. eine Bestätigung durch zwei Zeugen mit Angabe von deren Namen und Kontaktdaten. Informieren Sie sich bezüglich der jeweiligen Anforderungen bitte direkt bei der schwedischen Behörde, bei der Sie die Kopie vorlegen sollen.

Aus Kapazitätsgründen können derzeit keine regulären Termine für die Beglaubigung von Fotokopien angeboten werden.

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